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Drohnen-Gesetze in der Slowakei

Drohne fliegen in der Slowakei: Regeln und Vorschriften

Erfahre in diesem Beitrag alles was du wissen musst, wenn du mit einer Drohne in der Slowakei fliegen möchtest.

Unberührte Naturlandschaften mit hohen Bergen und geheimnisvollen Schluchten, historische Burgen und eleganten Schlössern – die Slowakei hat grandiose Drohnenmotive zu bieten!

Mittlerweile wurden auch in der Slowakei Drohnen-Regeln übernommen, die den europäischen Verordnungen sehr ähnlich sind. Dennoch gibt es einige Besonderheiten und Abweichungen von den europäischen Verordnungen.

Überblick: Drohnen-Gesetze in Slowakei

Drohnen zum Freizeitgebrauch erlaubt? Ja, ohne weitere Anforderungen
Gewerbliche Nutzung von Drohnen erlaubt? Ja, nach Registrierung oder Genehmigung
Maximale Flughöhe:120 Meter (393,7 Fuß) im unkontrollierten Luftraum.
Ist eine Drohnen-Versicherung erforderlich? Ja, für private und gewerbliche Drohnen-Flüge. Wir empfehlen diese Drohnen-Versicherung.
Benötigen Drohnen eine Kennzeichnung?Nein.
Mehr Infos zu Drohnen-Plaketten
Müssen Drohnen registriert werden? Ja.

Du benötigst eine Genehmigung vom Verteidigungsministerium, wenn du Luftaufnahmen anfertigen möchtest. Für kommerzielle Flüge benötigst du zudem die Erlaubnis der Verkehrsbehörde.

Halte Abstand zu Flughäfen
Respektiere die Privatsphäre anderer Personen

Weitere Vorschriften für Drohnen-Piloten in der Slowakei

In der Slowakei sind Flüge nur in Sichtweite möglich. Die maximal erlaubte Distanz zwischen Piloten und Drohne darf 1000 Meter nicht übersteigen.

Sicherheitsabstände und Flugverbote

Der erforderliche Abstand zu Flughäfen im kontrollierten Luftraum ist abhängig von der Unterkategorie, in der ein Drohnenflug stattfindet. Für Flüge in der Unterkategorie A1 und A2 gelten 3,7 Kilometer Abstand. Innerhalb der Unterkategorie müssen 5,6 Kilometer Abstand eingehalten werden. In allen drei

In der Slowakei dürfen Drohnen ohne weitere Genehmigung nur bei Tageslicht eingesetzt werden.

Besonderheiten in der Slowakei

Wenn du Luftaufnahmen anfertigen willst, brauchst du dafür die Genehmigung vom Verteidigungsministerium und je nach Anwendungsbereich kann dein Flug zur gewerblichen Nutzung zählen.

Vorschriften für gewerbliche Piloten

Kommerzielle Drohnen-Steuerer brauchen eine Erlaubnis von der Verkehrsbehörde (Erlaubnis zur Durchführung von Luftarbeiten, § 44 slowakisches Luftverkehrsgesetz). Dafür ist eine Registrierung des Copters erforderlich und du musst eine theoretische und eine praktische Prüfung in slowakischer Sprache in der Verkehrsbehörde bestehen. Für die Erlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr von 600 Euro verlangt.

Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für die Slowakei haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die slowakische Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der slowakischen Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in der Slowakei gesammelt hast!

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Foto von Francis
Über den Autor

Seit 2014 lässt mich die Begeisterung für Kamera-Drohnen nicht mehr los. Als Fotograf und Filmemacher bieten sie mir eine unglaubliche Bandbreite an Gestaltungsmöglichkeiten. Dank Drohnen konnte ich überall auf der Welt ganz besondere Perspektiven einfangen, die ohne die neue Technik undenkbar wären. Doch in all den Jahren hat sich viel geändert und es stellt eine gewisse Herausforderung dar, als Drohnen-Pilot die technischen und rechtlichen Entwicklungen zu verfolgen. Deswegen haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, dir hier im Drohnen-Camp alles Wichtige für den Umgang mit deinen Drohnen verständlich zu erklären. Falls noch Fragen zu diesem Artikel offengeblieben sein sollten oder du Erfahrungen mit uns teilen willst, dann schreibt uns gern einen Kommentar und wir versuchen dir so schnell wie möglich zu helfen!

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