Drohnen-Gesetze in Madagaskar
Veröffentlicht am 23. Oktober 2015, zuletzt am 21. März 2018 aktualisiert
Lese in diesem Beitrag, welche Drohnen-Gesetze in Madagaskar zu beachten sind.
Seit März 2015 musst du eine Genehmigung beantragen, wenn du eine Drohne in Madagaskar in Betrieb nehmen möchtest. Genehmigungen werden offenbar nicht für private Drohnen-Nutzer erteilt.
Damit darfst du als Privatperson nur in geschlossenen Räumen mit einer Drohne fliegen, denn dafür ist keine Genehmigung erforderlich.
Damit eine Erlaubnis erteilt wird, musst du ein vierseitiges Formular ausfüllen und an die Luftfahrtbehörde Aviation Civile De Madagascar (ACM) schicken. Im Antragsformular musst du Angaben zu dir und zum verwendeten Multicopter (z.B. Aufstiegsgewicht, Anzahl der Rotoren) machen.
Darüber hinaus wird eine ganze Reihe an Informationen und Freigaben abgefragt, die du vorab einholen musst. Unter anderem musst du folgende Dokumente einreichen:
- Begründung für den Antrag
- Zustimmung vom Verteidigungsministerium für den Einsatz
- Genehmigung der lokalen Behörden
- Flugplan
- Nachweis einer Drohnen-Versicherung
- Risikoanalyse für das vorgesehene Flugmanöver
Aus dem Formular lese ich eindeutig ab, dass die Genehmigung für jeden einzelnen Flug eingeholt werden muss.
Mir persönlich wäre es ein zu hoher bürokratischer Aufwand und ich würde bei einer Reise nach Madagaskar meinen Copter daheim lassen.
Hilfreiche Links: ACM: Hinweis, ACM: Beschluss, Link zum Antragsformular
Die hier aufgelisteten Drohnen-Regeln für Madagaskar haben wir nach bestem Wissen recherchiert. Die Richtigkeit der Angaben können wir leider nicht garantieren. Wenn du auf Nummer sichergehen willst, dann kontaktiere die verantwortliche Luftfahrtbehörde. Alternativ kannst du auch bei der Botschaft in Deutschland um weitere Informationen zu den Vorschriften bitten. Hinterlasse uns bitte einen Kommentar, wenn du Neuigkeiten erfährst und/oder selber Erfahrungen mit deinem Copter in Madagaskar gesammelt hast!
Ich habe im Juli 2017 versucht, eine Bewilligung für einen privaten Flug mit einer kleinen Drohne zu erhalten: die Antwort kam innert 8 Tagen: „Nous vous informons que la délivrance d’une autorisation exceptionnelle d’utilisation d’un aéronef télépiloté par l’Autorité de l’aviation civile est réservée pour les entreprises dont les activités affectent le développement économique (Social, Safety …). Par conséquent, nous avons le regret de ne pas donner une suite favorable à votre demande.“
Kurz gesagt: privat und ohne öffentliches Interesse gibt es keine Bewilligung in Madagaskar.
Hallo Harry,
dass sind natürlich keine guten Neuigkeiten zu Madagaskar. Danke dir trotzdem für die Info! Beste Grüße, Francis